Pressemitteilung vom 23.07.2024 (VCD-Bundesverband)
Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München bestätigt – Von Verbrenner-Lobbyverein „Mobil in Deutschland e.V.“ initiierte Klagen gescheitert
München:
In acht Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München wurde erneut die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in der bayerischen Landeshauptstadt bestätigt. Die vom aktuell durch einen Lobbyskandal bundesweit bekannt gewordenen Verein „Mobil in Deutschland e.V.“ initiierten Klagen gegen den Fortbestand des Dieselfahrverbots wurden damit abgewiesen.
Die Demonstration Stoppt fossile Subventionen ging am 20. Juli 2024 in die nächste Runde. 19 Organisationen unterstützten diesmal das Bündnis. Begleitet von Percussionklängen der Gruppe HardHeartBeat startete eine Radldemonstration Tour de Klima vom Max-Joseph-Platz und führte zum Stachus.
Stoppt fossile Subventionen – Neuausrichtung der Subventionspolitik jetzt!
Das Münchner Bündnis „Stoppt fossile Subventionen“ fordert das sofortige Aus für steuerfinanzierte Klimazerstörung und eine grundlegende Neuausrichtung der Subventionspolitik.
BVerwG untersagt Duldung des Gehwegparkens – VCD München fordert: Parkende Autos runter vom Gehweg!
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 6. Juni einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der Kreisverband München des ökologischen Verkehrsclubs VCD begrüßt das klare Urteil und erwartet eine Signalwirkung. Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken.
Am Donnerstag, 30. Mai 2024, haben wir beim Klimacamp in München über dieses Thema vorgetragen.
Die Bevölkerung in München leidet seit vielen Jahren unter schlechter Luft, verursacht vorwiegend durch den Autoverkehr. Für Stickstoffdioxid (NO2) gilt seit 1999 in der EU ein Jahresmittelwert, der 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) nicht überschreiten darf.
Am 6. Juni 2024 verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage Bremer Bürger auf wirksames Unterbinden des illegalen Gehwegparkens. Die Antwort war sehr deutlich: Keine Duldung des Gehwegparkens! Lesen Sie hierzu unsere → Pressemitteilung.
SPD und CSU entscheiden sich gegen schnelle Verbesserung der Luft
Am 24. April 2024 haben sich im Stadtrat SPD und CSU gegen das sofortige Einführen von Stufe 2 des Vergleichs, also das Verbot (mit Ausnahmen) für Diesel-5-Fahrzeuge auf dem Mittleren Ring und in der Umweltzone, ausgesprochen. Statt dessen wurde eine Tempo-30-Regelung auf einem begrenzten Streckenabschnitt der Landshuter Allee beschlossen.
Foto: Jeroen Staab [CC BY 4.0 DEED]Von Lärm zu Landschaft: Kartierung von Straßenverkehrslärm in München und darüber hinaus
Lärm ist mehr als nur eine Unannehmlichkeit! Zahlreiche Studien belegen, dass langfristige Lärmbelastung zu einer Reihe von Gesundheitsproblemen führen kann, darunter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und Stress. Der Schutz der Ruhe und die Wertschätzung angenehmer akustischer Landschaften sind daher nicht nur eine Frage der Lebensqualität, sondern auch des Gesundheitsschutzes. Doch leider ist vor allem der Straßenverkehrslärm in unseren Städten allgegenwärtig.
Jeroen Staab vom DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) arbeitet an der Lärmkartierung. Sie ist ein wesentliches Instrument, um die Lärmbelastung in urbanen Räumen zu verstehen und zu managen. Er präsentierte uns aktuellen Stand seiner Arbeiten. Die Faktoren, welche Gesundheitsbeeinträchtigungen bedeuten, wurden genau so aufgeführt wie die verschiedenen Lärmquellen, denen wir ausgesetzt sind.
In der Kartierung wird in der Regel ein Jahresmittelwert erfasst. Für die Berechnung der Lärmpegel werden Zahl und Art der Fahrzeuge auf den Straßen als Basis genommen, und mit Parametern wie Geschwindigkeit und Schallausbreitung entsprechend der räumlichen Umgebung in Lärmwerte umgerechnet. Dieser sehr rechenintensive Schritt wird an Großrechnern in Garching durchgeführt.
Da ein Lärmpegel je nach Art der Geräuschquelle als angenehm (Meeresrauschen) oder unangenehm (Straßenlärm) empfunden wird, sind die Lautstärkequalitäten zu berücksichtigen. In der Präsentation wurden dann auch die Effekte beschrieben, welche der menschengemachte Lärm auf die Tierwelt ausübt.
In der anschließenden Diskussion wurde viel über den Unterschied zwischen Land und Stadt gesprochen. Wenn man bei Überschreiten von Lärmpegeln Maßnahmen zur Reduzierung vorschlägt, wie ist dann sicherzustellen, dass sie nicht eine Verschlechterung auf benachbarten Fahrstrecken mit sich bringen? Für den Raum München wäre ein Vergleich zwischen den Karten des Umweltatlas Bayern und den Karten, welche im Auftrag der Stadt München entstanden sind, sehr interessant. Konkrete Maßnahmen der Ordnungsbehörde gegen Lärm verursachendes Cruising oder Posing wurden als notwendig erachtet.