Keine Duldung des Gehwegparkens!
BVerwG untersagt Duldung des Gehwegparkens – VCD München fordert: Parkende Autos runter vom Gehweg!
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 6. Juni einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der Kreisverband München des ökologischen Verkehrsclubs VCD begrüßt das klare Urteil und erwartet eine Signalwirkung. Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken.
Presseinformation des VCD München vom 8. Juni 2024
München, 8. Juni 2024:
Auch wenn es vielen Autofahrer*innen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Aufgesetzt parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren. Dies hat das BVerwG nun letztinstanzlich bestätigt. Zwar wurde das Gehwegparken jahrelang nicht ausreichend geahndet – doch das bedeutet mitnichten, dass es legal wäre. Alle Verkehrsteilnehmer*innen müssen sicher von A nach B kommen können. Parkende Autos, die den Gehweg verengen, sind für Menschen mit Kindern, mit Rollatoren oder Rollstühlen eine schwerwiegende Einschränkung.
Christoph von Gagern, Sprecher beim VCD-Kreisverband München: „Nicht nur in Bremen, auch bei uns in München ist das Gehwegparken ein häufiges Phänomen.“ Am 17. April 2024 hatte bei einer Demonstration vor dem Polizeipräsidium das Bündnis von ÖDP, BN, FUSS e. V, ADFC und VCD eine Liste mit elf Forderungen übergeben. Einige Wochen später fand ein Runder Tisch unter Teilnahme von kommunaler Verkehrsüberwachung KVÜ, Polizei und Mobilitätsreferat statt. „Es ist noch ein weiter Weg, bis Fußverkehr und Radverkehr gleichrangig zum noch priorisierten Kfz-Verkehr sind. Wir hoffen, das Gerichtsurteil ebnet den Weg für schnelle Fortschritte, auch in München. Der VCD-Kreisverband München fordert, die Straßenverkehrsordnung ab sofort durchzusetzen. Es kann nicht sein, dass jahrzehntelang weggeschaut wird und andere Verkehrsteilnehmende das Nachsehen haben.“, so Gagern.
In Deutschland hat die Zahl an Pkw in den letzten Jahren einen Höchststand erreicht; zudem sind die Autos immer größer, breiter und schwerer geworden. Dies geht ohnehin zu Lasten der Allgemeinheit, daher sollte zumindest das Parken in unseren Städten derart kontrolliert werden, dass diese Trends nicht durch Untätigkeit der Behörden weiterbefördert werden.
Zum Hintergrund: Die Entscheidung des BVerwG finden Sie hier. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“ (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen).
Ansprechperson bei Rückfragen:
Christoph von Gagern, Sprecher des VCD-Kreisverbands München e.V., Telefon 089 75968321, Mail christoph.von.gagern@vcd-muenchen.de
Weitere Informationen zur Demo „Gehwegparken“: https://www.vcd-muenchen.de/gehweg-demo/