Wann wird die Luft in München wirklich sauber?
SPD und CSU entscheiden sich gegen schnelle Verbesserung der Luft
Am 24. April 2024 haben sich im Stadtrat SPD und CSU gegen das sofortige Einführen von Stufe 2 des Vergleichs, also das Verbot (mit Ausnahmen) für Diesel-5-Fahrzeuge auf dem Mittleren Ring und in der Umweltzone, ausgesprochen. Statt dessen wurde eine Tempo-30-Regelung auf einem begrenzten Streckenabschnitt der Landshuter Allee beschlossen.
Mit dieser Entscheidung, für die sich vor allem auch OB Dieter Reiter stark gemacht hatte, wird nun leider wieder nur auf Zeit gespielt. Der Nutzen einer Tempo-30-Regelung ist, so die überwiegende Zahl der Untersuchungen, kaum in einer Verbesserung der Luft zu sehen, sondern eher bei reduziertem Lärm und bei der Sicherheit. Das Gerichtsurteil des VGH wurde ignoriert, ja es soll sogar durch eine Beschwerde ein Revisionsverfahren möglich gemacht werden.
Obwohl sowohl vom Referat für Klima- und Umweltschutz als auch vom Mobilitätsreferat einhellig Warnungen vor diesem Vorgehen ausgesprochen wurden, soll nun bis Ende 2024 “ein Versuch” gemacht werden. Beide Referate sehen erhebliche juristische Gefahren und bezweifeln auch den Nutzen der Maßnahme.
Die Leidtragenden sind, immer noch, die Anwohnenden. Sie müssen weiter mit einer Luftverschmutzung leben, die über den Grenzwerten liegt.
Deutsche Umwelthilfe und VCD setzen vor Gericht Ausdehnung der Dieselfahrverbote auf Euro 5 Fahrzeuge durch
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verurteilt die Stadt München wegen anhaltender Überschreitung der Luftschadstoffgrenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid zu weiteren Maßnahmen wie Ausdehnung der Dieselfahrverbote.
Der Stadtrat könnte (und sollte!) am 24.4.2024 in seiner Sitzung beschließen, das “Dieselfahrverbot” Stufe 2 gemäß dem ursprünglichen Vergleich umgehend in Kraft zu setzen, und für die Situation in der Moosacher Straße ebenfalls scharfe Maßnahmen vorzusehen. Nur wenn beide Vorgehensweisen beschlossen werden, ist eine Chance zum Einhalten der Grenzwerte im Jahr 2024 vorhanden.
Das Gericht stellte klar: die Stadt München muss sicherstellen, dass die Überschreitung der Grenzwerte möglichst schnell vorbei ist, und dass die dazu notwendigen Maßnahmen genügend Sicherheit beinhalten, um auch bei evtl. zu optimistischen Prognosen in der Realität hinreichend niedrige Messergebnisse zu liefern.
Eine ausführliche Pressemitteilung wurde ebenfalls herausgegeben.
Gerichtstermin am 14. März 2024 um 10 Uhr
Nun ist es so weit. Die Stadt München hatte eine Abschwächung des Luftreinhalteplans (LRP) beschlossen. Dagegen sind VCD und Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor Gericht gezogen.
Am Donnerstag, 14. März 2024 ist im Sitzungssaal des Verwaltungsgerichtshof München, Ludwigstr. 23, der Termin anberaumt. Die mündliche Verhandlung ist öffentlich, so dass freier Zugang besteht.
In der Zwischenzeit haben die Messungen im Jahr 2023 ergeben, dass der Jahresmittelwert an der Landshuter Allee keineswegs so niedrig ausgefallen ist wie in den Prognosen der Anpassung zum 8. LRP. Mit 45,2 µg/m³ liegt er weiterhin deutlich über dem zulässigen Höchstwert von 40 µg/m³.
Stadtrat in München macht Rückzieher – neue Klage
Vor ziemlich genau einem Jahr wurde der Vergleich zwischen der Landeshauptstadt München auf der einen Seite und VCD sowie Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf der anderen Seite geschlossen. Dies hat zur 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) geführt. In Folge wurde ein Fahrverbot für Diesel-4-Fahrzeuge in der Innenstadt und am Mittleren Ring erlassen.
In einer zweiten Stufe enthielt der Vergleich ab 1. Oktober 2023 eine Verschärfung, indem die Verbote auch Diesel-V-Fahrzeuge betreffen. Nun hat der Stadtrat Ende Juli den geschlossenen Vergleich gebrochen und die zweite Stufe zunächst bis ca. Mai 2024 auszusetzen, bis belastbare Prognosen basierend auf den NO₂-Messwerten aus dem gesamten Kalenderjahr 2023 vorliegen.
Damit wird eine Verbesserung der Luftsituation für Münchens Bürgerinnen und Bürger unnötig in die Zukunft geschoben. Aus diesem Grund haben VCD und DUH erneut Klage eingereicht. Eine Presseinformation hierzu finden Sie hier.
Zustimmung im Stadtrat: Der Vergleich für saubere Luft kann umgesetzt werden
Wie schon in unserer Presseinformation vom 6.10.2022 ausgeführt, hat sich die Landeshauptstadt München mit dem VCD und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Diesem wurde am 26.10.2022 im Stadtrat zugestimmt. Damit ist die Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in der deutschlandweit am stärksten belasteten Stadt endlich in Sicht.
In der ersten Stufe ab 1. Februar 2023 wird die Umweltzone ausgedehnt; sie umfasst dann auch den Mittleren Ring. Gleichzeitig wird ein Fahrverbot für die Umweltzone für Diesel Euro 4/IV vorgesehen, zu welchem es Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner, Handwerksbetriebe u.a. gibt. Ab dem 1. Oktober 2023 gilt das Fahrverbot in der zweiten Stufe auch für Diesel Euro 5/V.
In der dritten Stufe wird ab 1. April 2024 dann sichergestellt, dass Ausnahmen für das Fahrverbot einzeln beantragt werden.
Diese Maßnahmen sollen nach den Prognosen sicherstellen, dass die gültigen Grenzwerte von 40 µg/m³ NO₂ nach zehn Jahren des Abwartens endlich eingehalten werden. Solange die Landesregierung die Verantwortlichkeit für die Luftreinhaltung hatte, wurde nichts getan. Erst seitdem die Stadt 2021 die Verantwortung übertragen bekommen hat, konnte sie die möglichen Maßnahmen zur Luftverbesserung untersuchen. Im Ergebnis konnte nur die jetzt vorgesehene Lösung als zielführend eingebracht werden.
Wir sehen den Maßnahmen voller Hoffnung entgegen. Vor allem für die Anwohner am Mittleren Ring muss sich endlich die verkehrliche Belastung verringern. Die Dauer-Staus sind nicht länger hinnehmbar. Unsere Hoffnung ist, dass sich die Zahl der Fahrzeuge sichtbar verringern wird. Das hätte nicht nur positive Auswirkungen auf die Luftqualität, sondern auch auf den ungesund hohen Lärmpegel.
Leider muss aber auch festgestellt werden, dass die Stadt gerade mal ein Maßnahmenpaket angeht, um den jetzt geltenden Grenzwert in Zukunft einhalten zu können. Die im September 2021 bei der WHO beschlossenen Grenzwerte für NO₂ liegen bei 10 µg/m³, und die Europäische Union hat angekündigt, zunächst eine Grenze von 20 µg/m³ zu vereinbaren. Damit werden nicht nur in München die Grenzwerte wieder gerissen, sondern in vielen anderen Städten auch. Eine vorausschauende Planung würde schon im Vorgriff auf sich ändernde Regeln überlegen, wo und wie denn noch etwas zu verbessern ist.
Die LH München wäre gut aufgestellt, wenn sie nicht den Verkehr als wichtiges Stadtziel hätte, sondern die Lebensqualität für ihre Bewohnerinnen und Bewohner! Die Mobilitätswende ist ein wesentlicher Baustein für dieses Ziel.