Keine Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte
Gerichtstermin am 14. März 2024 um 10 Uhr
Nun ist es so weit. Die Stadt München hatte eine Abschwächung des Luftreinhalteplans (LRP) beschlossen. Dagegen sind VCD und Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor Gericht gezogen.