Aktuell: Freie Geh- und Radwege
Am 6. Juni 2024 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage Bremer Bürger auf wirksames Unterbinden des illegalen Gehwegparkens.
Wie in vielen deutschen Städten wird in den Wohnsiedlungen der Kläger verbotenerweise beidseitig auf den Gehwegen geparkt. Für Fußgänger sind diese Gehwege nur noch eingeschränkt nutzbar, für Rollstuhl-, Rollator- oder Kinderwagenfahrer sowie für Rad oder Roller fahrende kleine Kinder meist gar nicht. Ebenfalls wie in vielen deutschen Städten kann oder will die Ordnungsbehörde das verbotene Gehwegparken nicht unterbinden.
Die Kläger haben daraufhin 2018 bei ihrer Straßenverkehrsbehörde beantragt, mit verkehrsrechtlichen Mitteln (Verkehrszeichen, Markierungen, Poller) für nutzbare Gehwege zu sorgen. Der Antrag wurde abgelehnt, der Widerspruch dagegen ebenfalls. Man sei nicht zuständig und könne sowieso nichts machen. Daraufhin klagten die Bürger.
Im November 2021 entschied das Verwaltungsgericht Bremen weitgehend im Sinne der Kläger. Insbesondere stellte das Gericht fest:
- Die Straßenverkehrsbehörde ist sachlich zuständig. Sie ist die einzige Behörde, die es erlauben darf, dass auf einem Gehweg geparkt wird. Erlaubt sie es nicht, ist sie auch zuständig, dass das von ihr verhängte Verbot eingehalten wird.
- Das Parken auf Gehwegen, auch mit nur zwei Rädern, ist verboten, solange es nicht explizit mit Verkehrszeichen angeordnet wird. (Verkehrszeichen 315: „Parken auf Gehweg“)
- Das Verbot, auf Gehwegen zu parken, dient ausschließlich dem Schutz der Fußgänger, insbesondere der Anwohner, da diese keine anderen Wege zu ihren Wohnungen beschreiten können.
- Die Weigerung der Straßenverkehrsbehörde, in den von den Klägern bewohnten Straßen Maßnahmen gegen das aufgesetzte Gehwegparken zu ergreifen, ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren Rechten.
- Wenn dieses Verbot dauerhaft missachtet wird, ist es angebracht und nötig (verhältnismäßig), zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Straßenverkehrsbehörde hat die Wahl (das Ermessen), welche Maßnahmen sie für geeignet hält, das Verbot durchzusetzen.
- Die Straßenverkehrsbehörde ist gezwungen zu handeln. Das Ermessen, überhaupt etwas zu tun oder das Problem auszusitzen, ist auf Null reduziert.
Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt, die vom Oberlandesgericht Bremen im Dezember 2022 weitgehend abgewiesen wurde. Einzig der letzte Punkt wurde vom OVG abgeschwächt. Es erlaubt der Straßenverkehrsbehörde, bei begrenzten Ressourcen gravierendere Probleme zunächst vorzuziehen. Das können auch Gehwegparkende in anderen Straßen sein. Gleichzeitig aber stellte das OVG fest, dass die notwendigen Maßnahmen nicht beliebig lange aufgeschoben werden dürfen, u.a. weil für die Aufstellung von einseitigen Halteverbotsschildern nur ein sehr überschaubarer Personalaufwand nötig sei.
Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wird am 6. Juni 2024 abschließend vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.
Die Klage hat bundesweite Bedeutung, denn bei einem Erfolg hätten Anwohner in ganz Deutschland eine Handhabe, von ihrer Straßenverkehrsbehörde Gehwege zu verlangen, die nicht durch Falschparker eingeschränkt sind.
Ein ausführliches Papier zum Gehwegparken ist hier verfügbar.
München: Nach der Demo vor dem Polizeipräsidium am 17.04.2024 (unser Bild oben) wurde der Termin für einen Runden Tisch angesetzt: 27.05.2024. Teilnehmende sind nicht nur die Organisationen, welche die Demo durchgeführt hatten, sondern dazu Polizei (auch aus einigen Revieren), MOR und KVÜ. Wir freuen uns auf diesen ersten ausführlicheren Austausch und sind schon gespannt, welche Vorschläge für Verbesserungen uns die Polizei unterbreiten wird!
Am 17.04.2024 wurde bei der Demo vor dem Polizeipräsidium eine Liste an Forderungen an die Polizei übergeben.
Trotz des kalten und regnerischen Wetters hatten gut 50 Personen bei der Demo mitgemacht – viele von ihnen im Rollstuhl. Mit Nachdruck wurde klargemacht, dass die Duldung illegalen Parkens auf Gehwegen und Radwegen ein Ende finden muss. Dies ist für die Sicherheit des Fußverkehrs und Radverkehrs unbedingt erforderlich. Für das Durchsetzen dieser Regeln, die klar in der StVO festgeschrieben sind, ist in weiten Bereichen der Stadt die Polizei zuständig; in anderen Bereichen kümmert sich darum die kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ).
Die Liste der Forderungen war gemeinsam von ÖDP, Behindertenbeirat München, Bund Naturschutz München, FUSS e. V. München, VCD München und ADFC aufgestellt worden. Sie wurde Andreas Franken, dem Leiter der Öffentlichkeitsarbeit im Polizeipräsidium überreicht. Er sagte zu, dass die Polizei für Gespräche mit den Demo-Veranstaltern zur Verfügung steht. Diese Gespräche wollen wir möglichst bald beginnen.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der ÖDP.